Koch- und Feuerstellen

Wegen den ausgebliebenen Niederschlägen und der ausserordentlichen Hitze herrscht im Wallis verbreitet grosse bis sehr grosse Trockenheit. Die Winde der letzten Wochen haben die Situation zusätzlich verschärft. Deshalb gilt im mova ein generelles Feuerverbot (absolutes Verbot von Holzfeuern im Freien). Lager- und Kochfeuer sind verboten. Es darf nur mit Gas gekocht werden.

Kochen mit Gas

  • Wir bitten alle, die über die Ausrüstung zum cverfügen, diese ins mova mitzunehmen. Wenn ihr intakte und funktionsfähige Gaskocher habt, die ihr im mova nicht braucht, so nehmt sie dennoch mit – eure Nachbarseinheit wird es euch danken.
  • Beschafft euch Gaskocher (Starkbrenner) vor dem Lager. Fragt eure Eltern, die benachbarte Jubla- und Cevi-Gruppe, Vereine und Metzgereien in eurer Umgebung, ob sie über die entsprechende Ausrüstung verfügen und euch diese ausleihen können.
  • Eine begrenzte Anzahl Gaskocher kann im mova gekauft werden. Die Gaskocher kosten je nach Modell 125 bis 150 Franken und können im Migrova-Store bezogen werden.
  • Jede Einheit, die Kochen mit Holz geplant hat, kann maximal zwei Gaskocher vom mova beziehen. Einheiten mit gemischten Gas-Holz-Küchen können maximal einen Kocher beziehen. Ausnahmen sind nicht möglich.
  • Wenn ihr euer Material bereits für den mova-Transport bereitstellen musstet und deshalb nicht nochmals Gaskocher mitschicken könnt, ist die entsprechende Stückzahl an Gaskochern für euch reserviert.
  • Organisiert euch mit Nachbarseinheiten, um die Anzahl Gaskocher bestmöglich auszunutzen (kocht gemeinsam oder gestaffelt nacheinander).
  • Der Gasnachschub im mova ist auch bei höherem Bedarf gewährleistet.
  • Benzin-Kocher sind verboten.

Sicherer Umgang mit Gas

Flüssiggas darf nur zu Kochzwecken verwendet werden. Bediener*innen sind vor der Inbetriebnahme im sicheren Umgang mit Gasgeräten zu instruieren. Gasverbraucher dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Zelten (offene Seitenwände)
betrieben werden. Gasgeräte sind von allem Brennbaren soweit entfernt zu halten, dass keine Brandgefahr besteht (seitlicher Mindestabstand von 20 cm). Pro Gasgerät darf maximal eine Reserveflasche beim Gerät stehen. Pro Kochzelt dürfen maximal 4 Gasflaschen (à 11 kg) vorhanden sein; dabei spielt es keine Rolle ob die Gasflaschen angeschlossen sind, als Reserveflasche dienen oder leer sind. Reserve- und Leerflaschen sind ausserhalb des Kochbereiches, mindestens
aber 2 m vom Gasgerät entfernt, zu lagern.

Die Gaskocher sind vorgängig zum mova zu prüfen und defekte Komponenten zu
ersetzen (siehe Checklisten vom mova). Bei Unsicherheiten steht im mova in den Filialen auf den Kontinentenplätzen Fachpersonal zur Verfügung.