mova-Lagerteilnahmebedingungen

(Juli 2021)

1. Geltungsbereich

1.1 Der Verein Bula 2021 organisiert das Bundeslager 2022 (nachfolgend mova genannt). Diese Lagerteilnahmebedingungen des movas (nachfolgend mova-LTB genannt) richten sich an die Teilnehmenden, Einheitsleitenden und -begleitpersonen, Besuchenden, Gäste und Rover (inkl. mova-Crew). Nachstehend wird von teilnehmenden Personen gesprochen.

2. Definitionen

2.1 Lager

2.1.1 Unter dem Begriff Lager im Sinne der mova-Lagerteilnahmebedingungen versteht sich der durch die Organisator*innen des movas eingerichtete Lagerplatz für die teilnehmenden Personen während der festgelegten Lagerdauer.

2.2 Lagerplatz

2.2.1 Der Lagerplatz umfasst die durch die Organisator*innen des movas zur Verfügung gestellten Flächen und Gebäude.

2.3 Lagerdauer

2.3.1 Die Dauer des movas setzt sich folgendermassen zusammen:

  • Aufbauwochen I & II: 9. Juli bis 22. Juli 2022
  • Lagerwoche I: 23. Juli bis 29. Juli 2022
  • Lagerwoche II: 30. Juli bis 6. August 2022
  • Abbauwoche: 7. August bis 14. August 2022

1/2 PTA
Anreise: Sonntag 24.07.22
Abreise: Freitag 29.07.22

1/2 PTA
Anreise: Sonntag 31.07.22
Abreise: Freitag 05.08.22

Pfadistufe
Anreise: Samstag 23.07.22
Abreise: Samstag 06.08.22

1/2 Wolfsstufe
Anreise: Sonntag 24.07.22
Abreise: Freitag 29.07.22

1/2 Wolfsstufe
Anreise: Sonntag 31.07.22
Abreise: Freitag 05.08.22

Piostufe
Anreise: Samstag 23.07.22
Abreise: Samstag 06.08.22

2.3.2 Die An- und Abreise der teilnehmenden Personen gehören zum Lager dazu. Die Anreise beginnt mit dem Einsteigen in das durch die mova-Crew organisierte Transportmittel. Das mova endet beim Aussteigen aus dem durch die mova-Crew organisierte Transportmittel.

2.3.3 Private An- und Abreisen fallen nicht unter die mova-LTB. In diesem Fall beginnt die Lagerdauer mit dem Check-In und endet mit dem Check-Out auf dem Lagerplatz.

2.3.4 Für die internationalen teilnehmenden Personen beginnt das mova bei Antritt der Reise ab einem Schweizer Bahnhof. Es endet beim Check-out auf dem Lagerplatz.

2.3.5 Die teilnehmenden Personen nehmen während des ihnen zugeteilten Zeitraums am mova teil.

2.3.6 Für die Gäste und Besuchenden gelten die individuellen Besuchszeiten auf dem Lagerplatz als Lagerdauer.

2.4 Einheit

2.4.1 Eine Wolfs-, Pfadi oder Pio-Einheit im Sinne der mova-LTB besteht aus mindestens zwölf Teilnehmenden exkl. Leitenden, eine PTA-Einheit aus mindestens zwölf Teilnehmenden inkl. Leitenden. Es gibt keine maximale Grösse für eine Einheit. Jede mova-Einheit benötigt mindestens zwei Leitenden.

2.4.2 Die Einheitsleitenden haben die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für die Teilnehmenden ihrer Einheit und müssen diese sorgfältig wahrnehmen.

2.5 Rover

2.5.1 Gemäss den mova-LTB sind Rover alle Personen, welche sich über das mova-Helfertool als Helfer*in für das mova registriert haben und mindestens 16 Jahre alt sind.

2.5.2 Weiter gehören auch alle Personen, welche das Lager organisieren (mova-Crew) zu den Rovern.

2.6 Besuchende

2.6.1 Als Besuchende gemäss den mova-LTB gelten Personen, welche sich an einem offiziellen Besuchstag durch eine Einheit angemeldet haben.

2.7 Gäste

2.7.1 Zu den Gästen im Sinne der mova-LTB gehören sämtliche Personen, welche sich im Voraus angemeldet und eine Führung gebucht haben. Dazu gehören auch die Gäste der Einheiten, welche nicht an den regulären Besuchstagen teilnehmen und die sog. spontanen Gäste, die zu keiner Einheit gehören, aber trotzdem für kurze Zeit (max. ein Tag) das Lager besuchen wollen.

2.8 Nicht registrierte Personen

2.8.1 Die Anwesenheit nicht registrierter Personen auf dem Lagerplatz ist untersagt. Sie haben sich umgehend bei der Rezeption des movas anzumelden. Mit ihrer Anmeldung stimmen sie den mova-LTB zu und werden zu Gästen.

3. Lagerregeln

3.1 Die teilnehmende Person stimmt den Lagerregeln des movas zu und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
3.2 Die Organisator*innen des movas können vor Ort weitere Lagerregeln definieren, die ebenso verbindlich sind.
3.3 Bei Regelverstössen entscheidet die mova-Organisation über die Konsequenzen.

4. Datenschutz

4.1 Recht am Bild

4.1.1 Die teilnehmende Person erklärt gegenüber dem mova und dessen übergeordneten/verwandten Pfadi-Vereinen hiermit ihr Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person unentgeltlich für folgende Zwecke verwendet werden dürfen: Veröffentlichung auf der Webseite, auf den Social Media-Plattformen, im Jahresbericht, in anderen Berichten und Publikationen.

4.1.2 Die Veröffentlichung der Bild- und Tonaufnahmen richtet sich nach dem Verhaltenskodex für Bildschaffende.

4.1.3 Der teilnehmenden Person steht das Recht zu, sich jederzeit bei der Geschäftsstelle des BuLa21 (Verein Bula 2021 c/o Pfadibewegung Schweiz, Speichergasse 31, 3011 Bern, info@bula21.ch) zu melden, um grundlos die Löschung einer Bild- und Tonaufnahme, welche sie zeigt, zu verlangen.

4.1.4 Die PBS erhält das Recht, die Bild- und Tonaufnahmen nach der Auflösung des Vereins Bula 2021 für ihre Zwecke insbesondere für Folge-Lager und Pfadi-Anlässe der PBS zu verwenden.

4.2 Datenschutzerklärung

4.2.1 Die teilnehmende Person willigt in die Bearbeitung ihrer Daten im Sinne des Datenschutzkonzeptes ein.

4.3 IT Dienstleistungen
4.3.1 Die teilnehmende Person unterlässt jede kriminelle Handlung mittels und an den zur Verfügung gestellten IT Dienstleistungen.

5. Notfallblatt

5.1 Die Einheitsleitenden bringen die ausgefüllten und aktuellen mova-Notfallblätter ihrer Teilnehmenden mit ins mova.
5.3 Die Verwaltung des Notfallblatts der Teilnehmenden während der Lagerdauer obliegt den Einheitsleitenden.
5.4 Die Rover geben das mova-Notfallblatt beim Check-In auf dem Rovercamp ab. Nach dem mova werden die Notfallblätter vernichtet.

6. Finanzen

6.1 Die Einheiten haben vor Lagerantritt den Lagerbeitrag ihrer Teilnehmenden an das mova zu überweisen. Der Lagerbeitrag muss bezahlt sein, damit sie ihre Zugtickets erhalten.

6.2 Die Rover müssen vor dem Beginn ihres Arbeitseinsatzes den Lagerbeitrag überwiesen haben.

6.3 Der Lagerbeitrag wird nicht zurückerstattet, falls eine teilnehmende Person das Lager vor dem offiziellen Ende verlässt.

6.4 Falls das Lager nicht durchgeführt werden kann, verschoben oder abgebrochen wird, wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Eine Rückerstattung kann nicht garantiert werden.

7. Umgang mit dem Material und der Infrastruktur

7.1 Das Material und die Infrastruktur, die durch das mova zur Verfügung gestellt werden, werden mit der nötigen Sorgfalt behandelt und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Schäden durch nicht bestimmungsgemässen Gebrauch sind kostenpflichtig durch die/den Verursachende*n zu übernehmen.

7.2 Wer für das mova oder im Rahmen des movas sensibles und/oder wertvolles Material kauft/mietet/ausleiht, ist für dessen richtige/sorgfältige Lagerung und Nutzung verantwortlich.

7.3 Gegenstände, die durch den Verein Bula 2021 gekauft werden, bleiben im Eigentum des Vereins Bula 2021 und müssen zurückgegeben werden.

8. Tiere

8.1 Tiere sind auf dem Lagerplatz nicht erlaubt.

9. Versicherung und Haftung

9.1 Die Versicherung ist Sache der teilnehmenden Personen.

9.2 Das mova übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene und gestohlene Gegenstände.

Für die aufgelisteten Personen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

10. Besuchende

10.1 Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern (die nicht als teilnehmende Personen am mova teilnehmen) sorgfältig wahrzunehmen haben.

10.2 Die Besuchenden halten sich an die Anweisungen, die sie bezüglich des Besuchstages erhalten.

10.3 Die Besuchenden besuchen das mova nur während des vorgegebenen Zeitraumes

11. Gäste

11.1 Gäste haben nur während buchbaren Gäste-Führungen Zutritt zum Lagerplatz.

11.2 Gäste haben am Besuchstag keinen Zutritt. Wer an den Besuchstagen kommt, ist Besuchender. Wer an einem anderen Tag kommt, muss eine Führung buchen und ist Gast.

11.3 An den Besuchstagen gibt es keine Gästeführungen.

11.4 Die Gäste befolgen die Anweisungen, die sie im Rahmen der Gäste-Führung erhalten.

12. Rover

12.1 Der Rover kommt seinem zugewiesenen Arbeitseinsatz nach. Er/Sie führt seinen Arbeitseinsatz gewissenhaft und sorgfältig aus.

12.2 Rover mit Notfallfunktion werden im Dienst und Pikettdienst persönlich oder funktionsbezogen geortet und auf der Lagekarte erfasst.